Gegenseitiges Vertrauen ist uns wichtig
Verleihbedingungen
Wir arbeiten mit unseren Kunden auf der Basis gegenseitigen Vertrauens zusammen. Um Mißverständnisse und Streitfälle möglichst auszuschließen, legen wir allen Geschäften die folgenden Bedingungen zugrunde.
Grundsätzlich.
Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge. Auch telefonisch, mündlich, per Fax oder per E-Mail erteilte Vermietungen erfolgen nur zu den nachfolgenden Bedingungen.
Zahlung
Die Preise gelten laut aktueller Preisliste und setzen eine ordnungsgemäße und termingerechte Rückgabe voraus. Die angegebenen Preise unserer aktuellen Preisliste verstehen sich immer zzgl. der zurzeit gültigen MwSt. Ist es zu einer Vereinbarung gekommen und die Mietgegenstände wurden von uns zur Verfügung gestellt bzw. geliefert, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er die Artikel benötigt oder benutzt hat. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
Stornierung eines Auftrages
Sobald der Mieter die Mietbedingungen akzeptiert hat, gilt der Auftrag als verbindlich. Im Falle einer Stornierung sind Gebühren fällig. Bis zu 4 Wochen vor der vereinbarten Leihzeit werden 100% der Gesamtsumme der Leihgegenstände berechnet. Bis zu 10 Wochen vorher werden 50% fällig.
Lieferung und Abholung
Der Lieferservice erfolgt grundsätzlich nur ebenerdig. Der Mieter hat den Vermieter über eventuelle Schwierigkeiten an der Lieferadresse (enge Einfahrten, Treppen o.Ä.) zu informieren. Sollte keine Information hierüber erfolgen und sich beim Liefern ein Mehraufwand ergeben, so ist der Vermieter berechtigt hierfür Mehrkosten zu berechnen. Die Lieferzeiten werden in der Woche der Lieferung mit dem Mieter telefonisch abgesprochen. Die angegebenen Lieferzeiten können sich am Tage der Lieferung jedoch immer noch, aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse, verschieben. Sollten sich bei Anlieferung oder Abholung der Leihgegenstände Schwierigkeiten ergeben und es ist ein erneuter Termin nötig, so trägt der Mieter die anfallenden Kosten. Bei Anlieferung bzw. Übergabe muss der Mieter das Mietgut kontrollieren. Mängel oder Beanstandungen müssen unverzüglich nach der Anlieferung gemeldet werden. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Unterlässt der Mieter die sofortige Benachrichtigung über etwaige Mängel, so sind Ansprüche auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
Bei Rückgabe der Leihgegenstände wird insbesondere auf Vollständigkeit und auf Beschädigungen geachtet. Der Mieter haftet für die Aufwendungen, die bei eventuellen Beschädigungen notwendig sind um die Leihgegenstände wieder zu reparieren. Eine Reparatur durch den Mieter ist grundsätzlich ausgeschlossen! Das Bekleben und Beschriften der Leihgegenstände ist untersagt! Bei Zuwiderhandlung kann ein Schadensersatz verlangt werden. Bei Verlust der Leihgegenstände haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert der Leihgegenstände. Das vermietete Inventar wird nur für die im Mietvertrag genannte Zeit zur Verfügung gestellt. Gibt der Mieter diese nicht termingerecht zurück, berechnen wir zusätzliche Mietgebühren.
Haftung und Schadensersatz
Die dem Mieter überlassenen Leihgegenstände sind nur ordnungsgemäß zu benutzen. Alle Schutzvorschriften sind vom Mieter einzuhalten Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder durch sorglosen Umgang mit den Mietgegenständen entstanden sind, sowie für Verlust, Untergang und Diebstahl oder durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehende Betriebsgefahr. Der Mieter haftet für das Mietmaterial zum Neuwert, ungeachtet dessen, ob ihn die Schuld trifft oder nicht.
Die Leihgegenstände dürfen nur an dem Ort der Lieferadresse genutzt und nicht vom Kunden umgesetzt oder weggefahren werden (betrifft vor Allem Ausschankwagen, Kühlwagen etc.).
Versicherung
Das Mietgut ist nicht versichert. Es obliegt dem Mieter, das Mietgut für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten des Auf- und Abbaus zu versichern.
Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag bleibt auch dann gültig, wenn sich einzelne Bestimmungen als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist dann so auszulegen, dass die ursprünglich angestrebten, wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden.
Gerichtsstand ist Merzig, 01.01.2022